Sebastian Wladarz, CDU-Ratsmitglied und Vertreter seiner Fraktion im Integrationsrat lehnt die von der rot-grünen Landesregierung geplante Änderung der Landesverfassung und damit verbundene Ausweitung des Kommunalwahlrechts auf Bürger aus Drittstaaten strikt ab. Seiner Ansicht nach ist das Vorhaben geradezu kontraproduktiv für die Integration.
„Nach meiner Vorstellung sollte das Ziel gelungener Integration sein, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen und damit auch entsprechendes Wahlrecht zu erwerben. Insofern macht dies gerade einen Integrationsanreiz aus“, sagt Wladarz. Rot-Grün aber nehme mit seinem Vorhaben diesen Integrationsanreiz weg. „Die Landesregierung verramscht geradezu ein fundamentales, staatsbürgerliches Grundrecht. Eine solches Verramschen sieht unser Grundgesetz aber explizit nicht vor. Dort ist ein Wahlrecht für Drittstaatler nicht vorgesehen“, erklärt der gebürtige Oberschlesier. Wer sich nicht integrieren und Deutscher werden wolle, könne ja auch kein Interesse haben, mitzubestimmen.
Und auch die Kommunen können nach Wladarz‘ Meinung kein Interesse an der Ausweitung des Wahlrechts haben. Es gebe funktionierende Integrationsräte, viele Bürger ausländischer Herkunft, die sich erfolgreich integriert haben, engagierten sich in den Parteien. Deshalb brauche man keine Ausländerparteien. Die Gefahr der Bildung solcher Gruppen sieht der Vorsitzende der CDU-West bei einer entsprechenden Änderung der Landesverfassung aber: „Gerade in der aktuellen Situation, wo aus dem Ausland heraus massiv Einflussnahme ausgeübt wird, ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen. Ich möchte aber keine ‚Erdogan- oder Putin-Fraktion‘ in unseren Stadträten.“ In seiner Einschätzung folgt Wladarz damit seinem Parteikollegen und parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Prof. Dr. Günter Krings. Der Jurist aus Mönchengladbach schließt im Falle einer Änderung der Landesverfassung eine türkische Einflussnahme in der Kommunalpolitik nicht aus. Das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung soll am Freitag im Landtag zur Abstimmung gebracht werden.